Kultur- und Begegnungszentrum

Das Kultur- und Begegnungszentrum Bülach ist ein Legislaturziel des Stadtrats für die Periode 2018-2022. Die Idee eines Gemeinschaftszentrums oder Volkshauses wurde in mehreren Stadtwerkstätten, an denen verschiedene Vereine und über 500 Personen teilnahmen, diskutiert und weiterentwickelt. Das Areal Sonnenhof wurde als idealer Standort in einem öffentlich-privaten Kooperationsprojekt mit der Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte (SKKG) und der Terresta Immobilien- und Verwaltungs AG identifiziert.

In öffentlichen Stadtwerkstätten wurden Anforderungen und Raumprogramme partizipativ erarbeitet. Parallel zum Studienauftrag wurde ein Betriebskonzept mit Vorgaben zu Zielen, Angeboten, Betriebsführung, Organisation und Finanzierung entwickelt. Dieses Betriebskonzept dient als Grundlage für die zukünftige Trägerschaft, die zusammen mit der operativen Betriebsleitung ein detailliertes Betriebskonzept ausarbeiten wird.

Am 31. Januar 2022 wurde der Förderverein für das Kultur- und Begegnungszentrum gegründet, der durch seinen Vorstand breit abgestützt ist.

060922 Protokoll MV Förderverein KuBeZ.pdf 212 KB
2019-05-18_Protokoll_Erste_Stadt-Werkstatt.pdf 2'705 KB
2019-09-06_Bericht_Online-Beteiligung.pdf 1'421 KB
2020-01-18_Protokoll_Zweite_Stadt-Werkstatt.pdf 1'339 KB
2020-04-20_Raumprogramm_KuBeZe_Buelach.pdf 3'895 KB

 Arealentwicklung Sonnenhof

Das Areal Sonnenhof liegt an zentraler Lage auf der Achse Altstadt – Bahnhof und ist ein Teil der Detailhandelsachse im Zentrum von Bülach. Der private Investor plant die Weiterentwicklung und bessere Nutzung des Areals. Die Stadt Bülach unterstützt die Planungen aktiv, um die Chance einer städtebaulichen und freiräumlichen Optimierung nutzen zu können. Dafür ist ein Studienwettbewerb durchgeführt worden. Das Projekt von pool Architekten / S2L Landschaftsarchitekten wurde als Sieger gekürt und an einer öffentlichen Veranstaltung am 21. September 2021 vorgestellt. Ab 2022 wird das Siegerprojekt zu einem Richtprojekt weiterentwickelt und in einem Gestaltungsplan rechtsverbindlich gesichert.